|
Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Für das Erstellen und Einreichen eines Bauantrages ist ein bauvorlageberechtigter Architekt erforderlich. Zur Klärung von wichtigen Einzelfragen in Bezug auf die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens, z.B., ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässig ist, kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden.Selbstverständlich erledigt der Architekt sämtliche Behördengänge....... |